Hallo zusammen,
vor rund einem Jahr habe ich mir Carport gekauft und war bisher mehr oder weniger zufrieden.
Jetzt habe ich mir ein Macbook geholt, welches nur 128Gb Speicher umfasst aber das reicht für meine Bedürfnisse.
Dann habe ich mir das neue Parallels Desktop gekauft und Windows 7 installiert um darauf Carport zu installieren.
Bootcamp habe ich absichtlich nicht nehmen wollen, da es mir zu unflexibel von der Partitionsgröße her ist und ich neben Carport noch beruflich CAD Anwendungen öfters benötige wofür ich nicht immer den Rechner neu starten kann.
Jetzt stelle ich fest, dass es seit einer bestimmten Version von Carport eine Sperre für virtuelle Maschinen gibt, wodurch ich meine Carport Lizenz nur noch über Umwege nutzen könnte. Wie gesagt Bootcamp ist keine Lösung für mich.
Gut dann habe ich die Nutzungsbedingungen von Carport durchgelesen, welche man aktuell bei 2.0.4 akzeptieren muss und stelle fest, dass es nirgendwo ausgeschlossen wird Carport auf einer virtuellen Maschine zu betreiben.
Meine Frage ist: darf dann Carport ohne es vertraglich festzulegen Restriktionen in der Programmnutzung festlegen?
Ich nutze jetzt vorübergehend die Lite Version von VCDS aber das stellt für mich keine langfristige Lösung dar.
Der Grund dass Carport auf virtuellen Maschinen evt. zu langsam läuft rechtfertigt meiner Meinung nach nicht, dass man diese Option verbietet.
Eher fände ich eine Warnung wie "Verwendung von Carport auf einer virtuellen Maschine kann u.U. dazu führen dass das Programm nicht schnell reagiert" viel sinnvoller.
Grüße